Entscheidungstext 4Nc17/05w - Oberster Gerichtshof, 15 Juli 2005

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.4Nc17/05w

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M*****, vertreten durch Mag. Dr. Reimer Bahr, Rechtsanwalt in Villach, gegen die beklagte Partei Tihomir L*****, wegen Feststellung (Streitwert 1.000 EUR), über den Antrag der klagenden Partei auf Bestimmung eines zuständigen Gerichts nach § 28 JN den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 4Nc17/05w - Oberster Gerichtshof, 15 Juli 2005

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

15.07.2005

Geschäftszahl

4Nc17/05w

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk...

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