Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj Dora C*****, in Obsorge der Mutter Dr. Pia Z*****, vertreten durch den Jugendwohlfahrtsträger Amt für Jugend und Familie - Rechtsfürsorge 1/4-9, Ammerlingstraße 11, 1060 Wien, wegen Unterhaltsrückstands, aus Anlass des Revisionsrekurses des Vaters Mag. Franjo C*****, vertreten durch Dr. Günter Wappel, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 23. Mai 2005, GZ 43 R 246/05b-373, womit über den Rekurs des Vaters der Beschluss des Bezirksgerichts Josefstadt vom 18. März 2005, GZ 1 P 74/98i-367, bestätigt wurde, den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 6Ob148/05s - Oberster Gerichtshof, 14 Juli 2005
GerichtOGHEntscheidungsdatum14.07.2005Geschäftszahl6Ob148/05sKopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichts...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
