Entscheidungstext 14Os46/05d - Oberster Gerichtshof, 07 Juni 2005

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.14Os46/05d

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 7. Juni 2005 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Mag. Strieder als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Hon. Prof. Dr. Ratz, Dr. Philipp und Hon. Prof. Dr. Schroll als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Fuchsloch als Schriftführer, in der Strafsache gegen Wolfgang W***** wegen des Verbrechens der gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Personen unter achtzehn Jahren nach § 209 StGB, AZ 42 Hv 519/01v des Landesgerichtes Wiener Neustadt, über den Antrag des Verurteilten auf Erneuerung des Strafverfahrens gemäß § 363a StPO nach Anhörung des Generalprokurators in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

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Auszug


Entscheidungstext 14Os46/05d - Oberster Gerichtshof, 07 Juni 2005

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

07.06.2005

Geschäftszahl

14Os46/05d

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 7. Juni 2005 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Mag. Strieder als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Geri...

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