Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Viktor R*****, wider die Antragsgegnerin Republik Österreich,vertreten durch die Finanzprokuratur, Wien 1., Singerstraße 17-19, wegen Einleitung eines Amtshaftungsverfahrens und Bewilligung der Verfahrenshilfe, den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 1Nc43/05x - Oberster Gerichtshof, 25 Mai 2005
GerichtOGHEntscheidungsdatum25.05.2005Geschäftszahl1Nc43/05xKopf...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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