Entscheidungstext 1Nc43/05x - Oberster Gerichtshof, 25 Mai 2005

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.1Nc43/05x

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Viktor R*****, wider die Antragsgegnerin Republik Österreich,vertreten durch die Finanzprokuratur, Wien 1., Singerstraße 17-19, wegen Einleitung eines Amtshaftungsverfahrens und Bewilligung der Verfahrenshilfe, den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 1Nc43/05x - Oberster Gerichtshof, 25 Mai 2005

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

25.05.2005

Geschäftszahl

1Nc43/05x

Kopf

...

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