Entscheidungstext 4Ob63/05a - Oberster Gerichtshof, 24 Mai 2005

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.4Ob63/05a

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verwertungsgesellschaft *****, vertreten durch Hon. Prof. Dr. Michel Walter, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Tourismusverband K*****, vertreten durch Dr. Klaus Reisch und Dr. Anke Reisch, Rechtsanwälte in Kitzbühel, wegen Unterlassung, Markenrechtsübertragung, Rechnungslegung, Zahlung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Sicherungsverfahren 25.000 EUR), über den außerordentlichen Revisionsrekurs der beklagten Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Innsbruck als Rekursgericht vom 21. Jänner 2005, GZ 2 R 288/04a-18, in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 4Ob63/05a - Oberster Gerichtshof, 24 Mai 2005

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

24.05.2005

Geschäftszahl

4Ob63/05a

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Sc...

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