Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer, Dr. Zechner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Julius S*****, vertreten durch Dr. Dieter Ortner, Rechtsanwalt in Wien als Verfahrenshelfer, wider die beklagte Partei Maria S*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Golla, Rechtsanwalt in Wien, wegen Einwendungen gegen den Anspruch (§ 35 EO), infolge außerordentlicher Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Landesgerichts für Zivilechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 10. November 2004, GZ 39 R 280/04x-36, womit das Urteil des Bezirksgerichts Leopoldstadt vom 11. März 2004, GZ 10 C 154/03t-18, bestätigt wurde, den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 3Ob59/05f - Oberster Gerichtshof, 23 Mai 2005
GerichtOGHEntscheidungsdatum23.05.2005Geschäftszahl3Ob59/05fKopfDer Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
