Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat am 29. April 2005 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Markel als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schmucker, Dr. Zehetner, Dr. Danek und Hon. Prof. Dr. Kirchbacher als weitere Richter, in der Strafsache gegen Josef Sp***** wegen des teils versuchten, teils vollendeten Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1, 130 zweiter Satz zweiter Fall und § 15 StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichts Ried im Innkreis vom 9. Februar 2005, GZ 10 Hv 7/05x-26, sowie dessen Beschwerde gegen den Beschluss nach § 494a StPO nach Anhörung der Generalprokuratur (gemäß § 60 Abs 2 zweiter Satz OGH-Geo) den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 15Os34/05x - Oberster Gerichtshof, 29 April 2005
GerichtOGHEntscheidungsdatum29.04.2005Geschäftszahl15Os34/05xKopfDer Oberste Gerichtshof hat am 29. April 2005 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Markel als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schmucker, Dr. Zehetner, Dr. Danek und Hon. Prof. Dr. K...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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Beteiligungen
BETRIFFT
- Rechtssätz 13Os85/02; - Oberster Gerichtshof, 21 August 2002
- Rechtssätz 14Os128/91 - Oberster Gerichtshof, 30 Juni 1992
ERWÄHNT von
