Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Siegfried A*****, vertreten durch Mag. Ernst Michael Lang, Rechtsanwalt in Dornbirn, gegen die beklagte Partei U*****, vertreten durch Dr. Karl Rümmele und Dr. Birgitt Breinbauer, Rechtsanwälte in Dornbirn, wegen EUR 7.413,36 sA, in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 7Ob280/04h - Oberster Gerichtshof, 20 April 2005
GerichtOGHEntscheidungsdatum20.04.2005Geschäftszahl7Ob280/04hKopfDer Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Geric...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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Beteiligungen
BETRIFFT
- Rechtssätz 1Ob2297/96t; - Oberster Gerichtshof, 28 Oktober 1997
- Rechtssätz RS0041446 - Oberster Gerichtshof, 28 Oktober 1953
- Rechtssätz RS0014150 - Oberster Gerichtshof, 16 September 1975
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