Entscheidungstext 7Ob280/04h - Oberster Gerichtshof, 20 April 2005

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.7Ob280/04h

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Siegfried A*****, vertreten durch Mag. Ernst Michael Lang, Rechtsanwalt in Dornbirn, gegen die beklagte Partei U*****, vertreten durch Dr. Karl Rümmele und Dr. Birgitt Breinbauer, Rechtsanwälte in Dornbirn, wegen EUR 7.413,36 sA, in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 7Ob280/04h - Oberster Gerichtshof, 20 April 2005

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

20.04.2005

Geschäftszahl

7Ob280/04h

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Geric...

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