Entscheidungstext 3Ob313/04g - Oberster Gerichtshof, 31 März 2005

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.3Ob313/04g

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer, Dr. Zechner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Parteien 1.) Mag. Hans-Peter K*****, und 2.) Elisabeth T*****, beide vertreten durch Dr. Eva Krassnigg, Rechtsanwältin in Wien, wider den Gegner der gefährdeten Parteien Robert S*****, vertreten durch Dr. Werner Zach, Rechtsanwalt in Wien, wegen Aufhebung des Miteigentums, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Gegners der gefährdeten Parteien gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 15. November 2004, GZ 46 R 688/04y-8, den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 3Ob313/04g - Oberster Gerichtshof, 31 März 2005

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

31.03.2005

Geschäftszahl

3Ob313/04g

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerich...

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