Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer, Dr. Zechner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Parteien 1.) Mag. Hans-Peter K*****, und 2.) Elisabeth T*****, beide vertreten durch Dr. Eva Krassnigg, Rechtsanwältin in Wien, wider den Gegner der gefährdeten Parteien Robert S*****, vertreten durch Dr. Werner Zach, Rechtsanwalt in Wien, wegen Aufhebung des Miteigentums, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Gegners der gefährdeten Parteien gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 15. November 2004, GZ 46 R 688/04y-8, den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 3Ob313/04g - Oberster Gerichtshof, 31 März 2005
GerichtOGHEntscheidungsdatum31.03.2005Geschäftszahl3Ob313/04gKopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerich...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
