Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Jensik und Dr. Veith als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Egon W*****, vertreten durch Dr. Heribert Schar und andere, Rechtsanwälte in Innsbruck, wider die beklagte Partei Margit W*****, vertreten durch Dr. Lukas Purtscher, Rechtsanwalt in Innsbruck, wegen Ehescheidung, infolge außerordentlicher Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Berufungsgericht, GZ 1 R 276/04a-22, in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 2Ob25/05y - Oberster Gerichtshof, 17 Februar 2005
GerichtOGHEntscheidungsdatum17.02.2005Geschäftszahl2Ob25/05yKopfDer Oberste Gerichtshof ha...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
