Entscheidungstext 3Ob303/04m - Oberster Gerichtshof, 26 Januar 2005

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.3Ob303/04m

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer, Dr. Zechner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach dem am 12. Jänner 2000 verstorbenen Ali F*****, zuletzt wohnhaft gewesen in *****, wegen Feilbietung von Wohnungseigentumsanteilen, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der erbl. Kinder 1.) Haleh F*****, 2.) Hodda K*****, 3.) Heschmat S*****, 4.) Mohammed-Reza F***** und 5.) Hossein F*****, alle vertreten durch Dr. Franz Leopold, öffentlicher Notar in Graz, gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz als Rekursgericht vom 4. November 2004, GZ 1 R 351/04a-95, in nichtöffentlicher Sitzung folgenden

                               Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 3Ob303/04m - Oberster Gerichtshof, 26 Januar 2005

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

26.01.2005

Geschäftszahl

3Ob303/04m

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer, Dr. Zechner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter...

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