Entscheidungstext 13Os116/04 - Oberster Gerichtshof, 03 November 2004

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.13Os116/04

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 3. November 2004 durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Brustbauer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rouschal, Hon. Prof. Dr. Ratz, Hon. Prof. Dr. Schroll und Dr. Kirchbacher als weitere Richter in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Diewok als Schriftführerin in der Strafsache gegen Felix S***** wegen des Verbrechens des versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 15, 127, 130 erster Fall StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 29. Juli 2004, GZ 051 Hv 77/04x-38, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 13Os116/04 - Oberster Gerichtshof, 03 November 2004

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

03.11.2004

Geschäftszahl

13Os116/04

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 3. November 2004 durch den Vizepr...

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