Entscheidungstext 3Ob218/04m - Oberster Gerichtshof, 20 Oktober 2004

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.3Ob218/04m

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer, Dr. Zechner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Pflegschaftssache des Betroffenen Franz A*****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Betroffenen gegen den Beschluss des Landesgerichts Linz als Rekursgericht vom 3. Mai 2004, GZ 15 R 80/04x-139, den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 3Ob218/04m - Oberster Gerichtshof, 20 Oktober 2004

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

20.10.2004

Geschä...

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