Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer, Dr. Zechner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Pflegschaftssache des Betroffenen Franz A*****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Betroffenen gegen den Beschluss des Landesgerichts Linz als Rekursgericht vom 3. Mai 2004, GZ 15 R 80/04x-139, den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 3Ob218/04m - Oberster Gerichtshof, 20 Oktober 2004
GerichtOGHEntscheidungsdatum20.10.2004Geschä...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
