Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Lovrek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Andrea L*****, und 2.) Mag. Erasmus P*****, beide vertreten durch Dr. Andreas Manak, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Karl G*****, vertreten durch Dr. Michael Drexler, Rechtsanwalt in Wien, als Verfahrenshelfer, wegen Aufkündigung, im Verfahren über die außerordentliche Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 30. Juni 2004, GZ 40 R 141/04p-47, in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 7Ob200/04v - Oberster Gerichtshof, 29 September 2004
GerichtOGHEntscheidungsdatum29.09.2004Geschäftszahl7Ob200/04vK...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
