Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Vincenz P*****, vertreten durch Dr. Alfons Adam und Mag. Gernot Steier, Rechtsanwälte in Neulengbach, gegen die beklagte Partei Johannes P*****, vertreten durch Dr. Ludwig Kammerlander, Rechtsanwalt in Wien, wegen Mitteilung eines Verzeichnisses der zur Erbschaft nach Karl-Egon Fürstenberg (A 119/73 BG Weitra nunmehr BG Gmünd) gehörenden Gegenstände (Streitwert EUR 36.340,--), über die außerordentliche Revision des Beklagten gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht vom 28. Mai 2004, GZ 13 R 200/03g-15, den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 7Ob193/04i - Oberster Gerichtshof, 08 September 2004
GerichtOGHEntscheidungsdatum08.09.2004Geschäftszahl7Ob193/04iKopfDer Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich a...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
