Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Johanna N*****, vertreten durch Proksch & Partner OEG, Rechtsanwälte in Wien, wegen Eröffnung eines Verlassenschaftsverfahrens, über den Revisionsrekurs der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landesgerichtes St. Pölten als Rekursgericht vom 7. Juni 2004, GZ 10 R 27/04d-22, womit der Beschluss des Bezirksgerichtes Scheibbs vom 9. März 2004, GZ 10 Nc 11/02v-17, bestätigt wurde, folgenden
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Auszug
Entscheidungstext 7Ob182/04x - Oberster Gerichtshof, 28 Juli 2004
GerichtOGHEntscheidungsdatum28.07.2004Geschäftszahl7Ob182/04xKopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Sch...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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