Entscheidungstext 7Ob182/04x - Oberster Gerichtshof, 28 Juli 2004

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.7Ob182/04x

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Johanna N*****, vertreten durch Proksch & Partner OEG, Rechtsanwälte in Wien, wegen Eröffnung eines Verlassenschaftsverfahrens, über den Revisionsrekurs der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landesgerichtes St. Pölten als Rekursgericht vom 7. Juni 2004, GZ 10 R 27/04d-22, womit der Beschluss des Bezirksgerichtes Scheibbs vom 9. März 2004, GZ 10 Nc 11/02v-17, bestätigt wurde, folgenden

                               Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 7Ob182/04x - Oberster Gerichtshof, 28 Juli 2004

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

28.07.2004

Geschäftszahl

7Ob182/04x

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Sch...

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