Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer, Dr. Zechner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Anna W*****, vertreten durch den Sachwalter Dr. Rudolf Kathrein, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider die beklagte Partei und Gegner der gefährdeten Partei Ing. Hans E*****, vertreten durch Dr. Günther Egger, Rechtsanwalt in Innsbruck, wegen einstweiligen Unterhalts, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der klagenden Partei gegen den Beschluss des Landesgerichts Innsbruck als Rekursgericht vom 30. April 2004, GZ 4 R 169/04p-33, folgenden
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Auszug
Entscheidungstext 3Ob147/04w - Oberster Gerichtshof, 21 Juli 2004
GerichtOGHEntscheidungsdatum21.07.2004Geschäftszahl3Ob147/04wKopf...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Beteiligungen
BETRIFFT
- Rechtssätz RS0009759 - Oberster Gerichtshof, 01 September 1977
- Rechtssätz 3Ob88/00p; - Oberster Gerichtshof, 24 Mai 2000
- Rechtssätz RS0005529 - Oberster Gerichtshof, 18 April 1974
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ERWÄHNT von
