Entscheidungstext 3Ob147/04w - Oberster Gerichtshof, 21 Juli 2004

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.3Ob147/04w

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer, Dr. Zechner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Anna W*****, vertreten durch den Sachwalter Dr. Rudolf Kathrein, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider die beklagte Partei und Gegner der gefährdeten Partei Ing. Hans E*****, vertreten durch Dr. Günther Egger, Rechtsanwalt in Innsbruck, wegen einstweiligen Unterhalts, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der klagenden Partei gegen den Beschluss des Landesgerichts Innsbruck als Rekursgericht vom 30. April 2004, GZ 4 R 169/04p-33, folgenden

                               Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 3Ob147/04w - Oberster Gerichtshof, 21 Juli 2004

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

21.07.2004

Geschäftszahl

3Ob147/04w

Kopf

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