Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker und Dr. Rohrer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Viktor T*****, vertreten durch Dr. Albert Heiss, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider die beklagte Partei Republik Österreich, vertreten durch die Fnanzprokuratur, Wien 1., Singerstraße 17-19, wegen 836.035,37 EUR sA infolge Vorlage des Aktes durch das Landesgericht Innsbruck zwecks Entscheidung gemäß § 9 Abs 4 AHG den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 1Nc73/04g - Oberster Gerichtshof, 16 Juli 2004
GerichtOGHEntscheidungsdatum16.07.2004Geschäftszahl1Nc73/04gKopfDer Oberste Gerichts...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
