Entscheidungstext 2Nc5/04i - Oberster Gerichtshof, 10 Mai 2004

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.2Nc5/04i

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko und Dr. Baumann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Christof T*****, vertreten durch Dr. Walter Vasoll, Rechtsanwalt in Hermagor, gegen die beklagte Partei Verband ***** , vertreten durch Dr. Michael Böhme, Rechtsanwalt in Wien, wegen EUR 3.039,54 sA, über den Delegierungsantrag der klagenden Partei den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 2Nc5/04i - Oberster Gerichtshof, 10 Mai 2004

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

10.05.2004

Geschäftszahl

2Nc5/04i

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat ...

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