Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko und Dr. Baumann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Christof T*****, vertreten durch Dr. Walter Vasoll, Rechtsanwalt in Hermagor, gegen die beklagte Partei Verband ***** , vertreten durch Dr. Michael Böhme, Rechtsanwalt in Wien, wegen EUR 3.039,54 sA, über den Delegierungsantrag der klagenden Partei den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 2Nc5/04i - Oberster Gerichtshof, 10 Mai 2004
GerichtOGHEntscheidungsdatum10.05.2004Geschäftszahl2Nc5/04iKopfDer Oberste Gerichtshof hat ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
