Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Spenling sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Zeitler und Dr. Vera Moczarski als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Nurettin Ö*****, vertreten durch Dr. Kurt Lechner, Rechtsanwalt in Neunkirchen, wider die beklagte Partei Ewald B*****, Inhaber einer Gebäudereinigung, *****, vertreten durch Dr. Georg Schober, Rechtsanwalt in Wiener Neustadt, wegen EUR 5.848,07 s.A. infolge außerordentlicher Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 29. Oktober 2003, GZ 9 Ra 122/03g-43, den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 8ObA123/03a - Oberster Gerichtshof, 29 April 2004
GerichtOGHEntscheidungsdatum29.04.2004Geschäftszahl8ObA123/03aKopfDer Oberste Gerichtshof hat als Revisio...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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