Entscheidungstext 8Ob1/04m - Oberster Gerichtshof, 12 März 2004

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.8Ob1/04m

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer, Dr. Spenling, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als weitere Richter im Konkurs über das Vermögen der R*****gesellschaft m.b.H., vertreten durch deren Geschäftsführer Ing. Gerhard R*****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der Gemeinschuldnerin gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Graz als Rekursgericht vom 12. November 2003, GZ 3 R 171/03x-249, den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 8Ob1/04m - Oberster Gerichtshof, 12 März 2004

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

12.03.2004

Geschäftszahl

8Ob1/04m

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten ...

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