Entscheidungstext 1Nc34/04x - Oberster Gerichtshof, 03 März 2004

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.1Nc34/04x

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker und Dr. Zechner als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des Betroffenen Ing. Gerhart R*****, Pensionist, unsteten Aufenthalts, vertreten durch Dr. Eva Wagner, Rechtsanwältin in Wr. Neustadt, als einstweilige Sachwalterin, infolge der vom Bezirksgericht Wr. Neustadt am 25. Februar 2004 verfügten Vorlage der Akten zur Entscheidung gemäß § 111 Abs 2 JN folgenden

                               Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 1Nc34/04x - Oberster Gerichtshof, 03 März 2004

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

03.03.2004

Geschäftszahl

1Nc34/04x

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker und Dr. Zechner als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des Betroffenen Ing. Gerhart R*****, Pensionist, unsteten Aufenthalts, vertreten durch Dr. Eva Wagner, Rechtsanwältin in Wr. Neustadt, als einstweilige Sachwalterin, infolge der vom Bezirksgericht Wr. Neustadt am 25. Februar 2004 ver...

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