Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker und Dr. Zechner als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des Betroffenen Ing. Gerhart R*****, Pensionist, unsteten Aufenthalts, vertreten durch Dr. Eva Wagner, Rechtsanwältin in Wr. Neustadt, als einstweilige Sachwalterin, infolge der vom Bezirksgericht Wr. Neustadt am 25. Februar 2004 verfügten Vorlage der Akten zur Entscheidung gemäß § 111 Abs 2 JN folgenden
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Auszug
Entscheidungstext 1Nc34/04x - Oberster Gerichtshof, 03 März 2004
GerichtOGHEntscheidungsdatum03.03.2004Geschäftszahl1Nc34/04xKopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker und Dr. Zechner als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des Betroffenen Ing. Gerhart R*****, Pensionist, unsteten Aufenthalts, vertreten durch Dr. Eva Wagner, Rechtsanwältin in Wr. Neustadt, als einstweilige Sachwalterin, infolge der vom Bezirksgericht Wr. Neustadt am 25. Februar 2004 ver...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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Beteiligungen
BETRIFFT
- Rechtssätz 8Nd503/81; - Oberster Gerichtshof, 23 April 1981
- Rechtssätz RS0006540 - Oberster Gerichtshof, 06 April 1955
- Rechtssätz 7Ob607/86 - Oberster Gerichtshof, 10 Juli 1986
ERWÄHNT von
