Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat am 20. Jänner 2004 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Mayrhofer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Philipp, Dr. Danek, Dr. Schwab und Dr. Lässig als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Proksch als Schriftführer, in der Strafsache gegen Horst P***** wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren und gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 erster Fall und 15 StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes Salzburg als Schöffengericht vom 27. Mai 2003, GZ 30 Hv 38/03v-83, nach Anhörung des Generalprokurators in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 11Os150/03 - Oberster Gerichtshof, 20 Januar 2004
GerichtOGHEntscheidungsdatum20.01.2004Geschäftszahl11Os150/03KopfDer Oberste Gerichtshof hat am 20. Jänner 2004 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Mayrhofer als Vorsitzenden s...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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