Entscheidungstext 11Os150/03 - Oberster Gerichtshof, 20 Januar 2004

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.11Os150/03

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 20. Jänner 2004 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Mayrhofer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Philipp, Dr. Danek, Dr. Schwab und Dr. Lässig als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Proksch als Schriftführer, in der Strafsache gegen Horst P***** wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren und gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 erster Fall und 15 StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes Salzburg als Schöffengericht vom 27. Mai 2003, GZ 30 Hv 38/03v-83, nach Anhörung des Generalprokurators in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 11Os150/03 - Oberster Gerichtshof, 20 Januar 2004

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

20.01.2004

Geschäftszahl

11Os150/03

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 20. Jänner 2004 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Mayrhofer als Vorsitzenden s...

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