Entscheidungstext 1Nc1/04v - Oberster Gerichtshof, 12 Januar 2004

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.1Nc1/04v

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker und Dr. Rohrer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Rudolf G*****, vertreten durch Boller Langhammer Schubert, Rechtsanwälte OEG in Wien, wider die beklagte Partei Gerda K*****, vertreten durch Dr. Gerhard Millauer, Rechtsanwalt in Wien, wegen 731,69 EUR sA infolge Antrags der beklagten Partei auf Delegierung der Rechtssache an das Bezirksgericht Innere Stadt Wien folgenden

                               Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 1Nc1/04v - Oberster Gerichtshof, 12 Januar 2004

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

12.01.2004

Geschäftszahl

1Nc1/04v

Kopf

Der Oberste Gerichtshof ...

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