Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker, Dr. Rohrer, Dr. Zechner und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Adoptionssache der Antragsteller 1. Milica Z*****, und 2. Vesna S*****, beide vertreten durch Dr. Werner Zach, Rechtsanwalt in Wien, infolge Revisionsrekurses der Antragsteller gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 9. September 2003, GZ 44 R 506/03t-8, womit der Beschluss des Bezirksgerichts Hernals vom 10. Juni 2003, GZ 3 P 218/02y-5, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 1Ob284/03a - Oberster Gerichtshof, 16 Dezember 2003
GerichtOGHEntscheidungsdatum16.12.2003Geschäftszahl1Ob284/03aKopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker, Dr. Rohrer, D...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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