Entscheidungstext 12Os92/03 - Oberster Gerichtshof, 23 Oktober 2003

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.12Os92/03

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 23. Oktober 2003 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schindler als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Holzweber, Dr. Habl, Dr. Philipp, und Dr. Schwab als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Proksch als Schriftführer, in der Strafsache gegen Anton P***** und weitere Angeklagte wegen des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1, Abs 2 zweiter Fall StGB und anderer strafbarer Handlungen über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten Anton P***** und die Berufung des Angeklagten Dr. Karl Heinz F***** gegen das Urteil des Landesgerichtes Leoben als Schöffengericht vom 25. April 2003, GZ 10 Hv 19/03w-183, nach Anhörung des Generalprokurators in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 12Os92/03 - Oberster Gerichtshof, 23 Oktober 2003

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

23.10.2003

Geschäftszahl

12Os92/03

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 23. Oktober 2003 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schindler als Vorsitzenden sowie die Hofräte des...

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