Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat am 23. Oktober 2003 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schindler als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Holzweber, Dr. Habl, Dr. Philipp, und Dr. Schwab als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Proksch als Schriftführer, in der Strafsache gegen Anton P***** und weitere Angeklagte wegen des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1, Abs 2 zweiter Fall StGB und anderer strafbarer Handlungen über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten Anton P***** und die Berufung des Angeklagten Dr. Karl Heinz F***** gegen das Urteil des Landesgerichtes Leoben als Schöffengericht vom 25. April 2003, GZ 10 Hv 19/03w-183, nach Anhörung des Generalprokurators in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 12Os92/03 - Oberster Gerichtshof, 23 Oktober 2003
GerichtOGHEntscheidungsdatum23.10.2003Geschäftszahl12Os92/03KopfDer Oberste Gerichtshof hat am 23. Oktober 2003 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schindler als Vorsitzenden sowie die Hofräte des...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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