Entscheidungstext 7Ob185/03m - Oberster Gerichtshof, 05 August 2003

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.7Ob185/03m

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des Betroffenen Reinhard B*****, vertreten durch DDr. Hans Esterbauer, Rechtsanwalt in Salzburg, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Betroffenen gegen den Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck als Rekursgericht vom 12. Juni 2003, GZ 51 R 74/03m-29, den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 7Ob185/03m - Oberster Gerichtshof, 05 August 2003

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

05.08.2003

Geschäftszahl

7Ob185/03m

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr....

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