Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des Betroffenen Reinhard B*****, vertreten durch DDr. Hans Esterbauer, Rechtsanwalt in Salzburg, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Betroffenen gegen den Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck als Rekursgericht vom 12. Juni 2003, GZ 51 R 74/03m-29, den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 7Ob185/03m - Oberster Gerichtshof, 05 August 2003
GerichtOGHEntscheidungsdatum05.08.2003Geschäftszahl7Ob185/03mKopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr....Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Beteiligungen
BETRIFFT
- Rechtssätz 1Ob629/86; - Oberster Gerichtshof, 01 Oktober 1986
- Rechtssätz 8Ob675/86; - Oberster Gerichtshof, 19 November 1986
ERWÄHNT von
