Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der beim Landesgericht Salzburg zu 7 Cg 156/99y anhängigen Rechtssache der klagenden Partei E***** Gesellschaft mbH & Co KG, *****, vertreten durch Dr. Paul Kreuzberger und Mag. Markus Stranimaier, Rechtsanwälte in Bischofshofen, gegen die beklagte Partei Gemeinnützige Salzburger Wohnbaugesellschaft mbH, Ignaz Harrer-Straße 84, 5020 Salzburg, vertreten durch Zumtobel Kronberger & Partner, Rechtsanwälte in Salzburg, wegen 15.759,86 EUR und Feststellung, aus Anlass des Ersuchens des Kanzlers des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 11. Juni 2003, Zahl 680.499, in nicht öffentlicher Sitzung den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 6Ob159/03f - Oberster Gerichtshof, 10 Juli 2003
GerichtOGHEntscheidungsdatum10.07.2003Geschäftszahl6Ob159/03fKopfDer Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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