Entscheidungstext 10ObS136/03b - Oberster Gerichtshof, 27 Mai 2003

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.10ObS136/03b

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Peter Ammer (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Johann Ellersdorfer (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Margrith P*****, Pensionistin, *****, vertreten durch Dr. Friedrich Schwarzinger, Rechtsanwalt in Wels, gegen die beklagte Partei Oberösterreichische Gebietskrankenkasse, 4020 Linz, Gruberstraße 77, im Revisionsverfahren nicht vertreten, wegen Kostenübernahme, infolge außerordentlicher Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 12. Februar 2003, GZ 11 Rs 6/03m-27, den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 10ObS136/03b - Oberster Gerichtshof, 27 Mai 2003

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

27.05.2003

Geschäftszahl

10ObS136/03b

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr....

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