Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Gabriel P*****, Unternehmer, *****, vertreten durch Dr. Reinhard Tögl, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei B***** GesmbH, *****, vertreten durch Dr. Utho Hosp, Rechtsanwalt in Salzburg, wegen EUR 22.424,15 brutto abzüglich EUR 963,70 netto sA, über den Antrag der beklagten Partei auf Delegierung der Sache an das Landesgericht Salzburg als Arbeits- und Sozialgericht, den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 9Nc8/03f - Oberster Gerichtshof, 25 April 2003
GerichtOGHEntscheidungsdatum25.04.2003Geschäftszahl9Nc8/03fKopfDer Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und durch...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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