Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat am 23. April 2003 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Mag. Strieder als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Mayrhofer, Dr. Habl, Dr. Philipp und Dr. Schroll als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Reichel als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Wilhelm M***** und andere Angeklagte wegen des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB über den Antrag des Verurteilten Hans Jürgen N***** auf außerordentliche Wiederaufnahme des Verfahrens des Landesgerichtes Innsbruck, AZ 22 Hv 3/02v, nach Einsichtnahme der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 14Os55/03 - Oberster Gerichtshof, 23 April 2003
GerichtOGHEntscheidungsdatum23.04.2003Geschäftszahl14Os55/03KopfDer Oberste Gerichtshof hat am 23. Ap...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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