Entscheidungstext 14Os55/03 - Oberster Gerichtshof, 23 April 2003

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.14Os55/03

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 23. April 2003 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Mag. Strieder als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Mayrhofer, Dr. Habl, Dr. Philipp und Dr. Schroll als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Reichel als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Wilhelm M***** und andere Angeklagte wegen des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB über den Antrag des Verurteilten Hans Jürgen N***** auf außerordentliche Wiederaufnahme des Verfahrens des Landesgerichtes Innsbruck, AZ 22 Hv 3/02v, nach Einsichtnahme der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 14Os55/03 - Oberster Gerichtshof, 23 April 2003

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

23.04.2003

Geschäftszahl

14Os55/03

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 23. Ap...

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