Entscheidungstext 13Os5/03 - Oberster Gerichtshof, 19 Februar 2003

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.13Os5/03

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 19. Februar 2003 durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Brustbauer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rouschal, Dr. Ratz, Dr. Danek und Dr. Kirchbacher als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Hietler als Schriftführer, in der Strafsache gegen Rudolf F***** und einen anderen Angeklagten wegen des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung der Angeklagten Rudolf und Dieter F***** gegen das Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt als Schöffengericht vom 6. November 2002, GZ 25 Hv 77/02a-22, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 13Os5/03 - Oberster Gerichtshof, 19 Februar 2003

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

19.02.2003

Geschäftszahl

13Os5/03

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 19. Februar 2003 durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Brustbauer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rouschal, Dr. Ratz...

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