Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker und Dr. Rohrer als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Valentin P*****, wider die Antragsgegnerin Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, Wien 1., Singerstraße 17-19, wegen Einleitung eines Amtshaftungsverfahrens und Bewilligung der Verfahrenshilfe, den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 1Nc5/03f - Oberster Gerichtshof, 10 Februar 2003
GerichtOGHEntscheidungsdatum10.02.2003Geschäftszahl1Nc5/03fKopfDer O...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
