Entscheidungstext 1Nc5/03f - Oberster Gerichtshof, 10 Februar 2003

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.1Nc5/03f

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker und Dr. Rohrer als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Valentin P*****, wider die Antragsgegnerin Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, Wien 1., Singerstraße 17-19, wegen Einleitung eines Amtshaftungsverfahrens und Bewilligung der Verfahrenshilfe, den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 1Nc5/03f - Oberster Gerichtshof, 10 Februar 2003

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

10.02.2003

Geschäftszahl

1Nc5/03f

Kopf

Der O...

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