Entscheidungstext 1Ob10/03g - Oberster Gerichtshof, 28 Januar 2003

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.1Ob10/03g

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Gerstenecker, Dr. Rohrer, Dr. Zechner und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Partei Helga Z*****, vertreten durch Dr. Johannes Patzak, Rechtsanwalt in Wien, wider den Gegner der gefährdeten Partei Mag. Robert Z*****, vertreten durch Dr. Margit Kaufmann, Rechtsanwältin in Wien, wegen Ehescheidung und Unterhalts, hier:

Erlassung einer einstweiligen Verfügung (Streitwert EUR 30.522,59) infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der gefährdeten Partei gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 6. November 2002, GZ 45 R 510/02m-30, den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 1Ob10/03g - Oberster Gerichtshof, 28 Januar 2003

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

28.01.2003

Geschäftszahl

1Ob10/03g

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlo...

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