Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Gerstenecker, Dr. Rohrer, Dr. Zechner und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Partei Helga Z*****, vertreten durch Dr. Johannes Patzak, Rechtsanwalt in Wien, wider den Gegner der gefährdeten Partei Mag. Robert Z*****, vertreten durch Dr. Margit Kaufmann, Rechtsanwältin in Wien, wegen Ehescheidung und Unterhalts, hier:
Erlassung einer einstweiligen Verfügung (Streitwert EUR 30.522,59) infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der gefährdeten Partei gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 6. November 2002, GZ 45 R 510/02m-30, den Beschlussgefasst:Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Entscheidungstext 1Ob10/03g - Oberster Gerichtshof, 28 Januar 2003
GerichtOGHEntscheidungsdatum28.01.2003Geschäftszahl1Ob10/03gKopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlo...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen
Beteiligungen
BETRIFFT
ERWÄHNT von
