Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Langer und Dr. Rohrer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei G***** AG, *****, vertreten durch Dr. Walter Strigl und Dr. Gerhard Horak, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei G***** S.A., *****, wegen EUR 14.183,76 sA, in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss
gefasst:Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Entscheidungstext 8Nc101/02y - Oberster Gerichtshof, 15 Oktober 2002
GerichtOGHEntscheidungsdatum15.10.2002Geschäftszahl8Nc101/02yKopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen
