Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Schramm sowie die fachkundigen Laienrichter Eveline Umgeher (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Alfred Klair (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Mumtaz B*****, vertreten durch Dr. Christine Fädler, Rechtsanwältin in Wien, wider die beklagte Partei Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, 1092 Wien, Roßauer Lände 3, im Revisionsverfahren nicht vertreten, wegen Invaliditätspension, infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 28. August 2001, GZ 10 Rs 268/01g-49, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 8. März 2001, GZ 9 Cgs 174/98p-46, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt und beschlossen:
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Auszug
Entscheidungstext 10ObS38/02i - Oberster Gerichtshof, 18 Juni 2002
GerichtOGHEntscheidungsdatum18.06.2002Geschäftszahl10ObS38/02iKopfDer Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Sc...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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Beteiligungen
BETRIFFT
- Rechtssätz RS0041666 - Oberster Gerichtshof, 20 Mai 1959
- Rechtssätz RS0043320 - Oberster Gerichtshof, 09 Oktober 1963
- Rechtssätz 1Ob612/95; - Oberster Gerichtshof, 17 Oktober 1995
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ERWÄHNT von
