Entscheidungstext 1N2/02 - Oberster Gerichtshof, 30 April 2002

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.1N2/02

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker, Dr. Rohrer, Dr. Zechner und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Verfahrenshilfesache des Antragstellers Dkfm. Gunno A*****, über den Ablehnungsantrag des Antragstellers in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 1N2/02 - Oberster Gerichtshof, 30 April 2002

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

30.04.2002

Geschäftszahl

1N2/02

Kopf

Der Oberste Geric...

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