Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat am 26. März 2002 durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Adamovic als Vorsitzende sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schindler und Dr. Holzweber als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Lauermann als Schriftführer, in der Strafsache gegen Günther G***** wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 12 dritter Fall, 127, 130 erster Fall und 15 StGB, AZ 16 Ur 1200/01y des Landesgerichtes Linz, über die Grundrechtsbeschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Linz vom 8. Februar 2002 (AZ 8 Bs 43/02, ON 35), nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:
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Auszug
Entscheidungstext 12Os19/02 - Oberster Gerichtshof, 26 März 2002
GerichtOGHEntscheidungsdatum26.03.2002Geschäftszahl12Os19/02KopfDer Oberste Gerichtshof hat am 26. März 2002 durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Adamovic als Vorsitzende sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Sc...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
