Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker und Dr. Rohrer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Valentin P*****, wider die beklagte Partei Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, Wien 1., Singerstraße 17 - 19, wegen EUR 140.000,-- sA den Beschluss
gefasst:Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Entscheidungstext 1Nd7/02 - Oberster Gerichtshof, 05 März 2002
GerichtOGHEntscheidungsdatum05.03.2002Geschäftszahl1Nd7/02KopfDer Ob...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Beteiligungen
BETRIFFT
- Rechtssätz 1Nd12/97; - Oberster Gerichtshof, 31 Oktober 1997
- Rechtssätz 1Nd9/85; - Oberster Gerichtshof, 27 November 1985
ERWÄHNT von
