Entscheidungstext 2Ob46/02g - Oberster Gerichtshof, 28 Februar 2002

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.2Ob46/02g

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko, Dr. Tittel, Dr. Baumann und Hon. Prof. Dr. Danzl als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des Dieter F*****, über den Revisionsrekurs des Betroffenen gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 22. November 2001, GZ 43 R 544/01w, 599/01h-59, womit die Beschlüsse des Bezirksgerichtes Floridsdorf vom 26. März 2001, GZ 13 P 201/01a-49 (im Zusammenhang mit der darüber ergangenen Entscheidung über die Vorstellung ON 52), und vom 18. Mai 2001, GZ 13 P 201/01a-52 (im Zusammenhang mit der über die Vorstellung ergangenen Entscheidung ON 55), in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss

gefasst:

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Entscheidungstext 2Ob46/02g - Oberster Gerichtshof, 28 Februar 2002

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

28.02.2002

Geschäftszahl

2Ob46/02g

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko, Dr. Tittel, Dr. Baumann und Hon. Prof. Dr. Danzl als weitere Richter ...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes