Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer und Dr. Gerstenecker als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Horst S*****, wider die Antragsgegnerin Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, Wien 1., Singerstraße 17-19, wegen Einleitung eines Amtshaftungsverfahrens und Bewilligung der Verfahrenshilfe, den
Beschlussgefasst:Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Entscheidungstext 1Nd41/01 - Oberster Gerichtshof, 05 Dezember 2001
GerichtOGHEntscheidungsdatum05.12.2001Geschäftszahl1Nd41/01KopfDe...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Beteiligungen
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ERWÄHNT von
