Entscheidungstext 1Nd41/01 - Oberster Gerichtshof, 05 Dezember 2001

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.1Nd41/01

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer und Dr. Gerstenecker als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Horst S*****, wider die Antragsgegnerin Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, Wien 1., Singerstraße 17-19, wegen Einleitung eines Amtshaftungsverfahrens und Bewilligung der Verfahrenshilfe, den

Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 1Nd41/01 - Oberster Gerichtshof, 05 Dezember 2001

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

05.12.2001

Geschäftszahl

1Nd41/01

Kopf

De...

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