Entscheidungstext 2Nd505/01 - Oberster Gerichtshof, 22 Oktober 2001

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.2Nd505/01

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko und Dr. Baumann als weitere Richter in der Ordinationssache der Antragstellerin Sabine W*****, vertreten durch Dr. Harold Schmid und Mag. Helmut Schmid, Rechtsanwälte in Graz, den

Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 2Nd505/01 - Oberster Gerichtshof, 22 Oktober 2001

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

22.10.2001

Geschäftszahl

2Nd505/01

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat ...

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