Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko und Dr. Baumann als weitere Richter in der Ordinationssache der Antragstellerin Sabine W*****, vertreten durch Dr. Harold Schmid und Mag. Helmut Schmid, Rechtsanwälte in Graz, den
Beschlussgefasst:Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Entscheidungstext 2Nd505/01 - Oberster Gerichtshof, 22 Oktober 2001
GerichtOGHEntscheidungsdatum22.10.2001Geschäftszahl2Nd505/01KopfDer Oberste Gerichtshof hat ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen
Beteiligungen
BETRIFFT
- Rechtssätz 10ObS188/98i; - Oberster Gerichtshof, 18 August 1998
- Rechtssätz 5Nd522/99; - Oberster Gerichtshof, 15 Februar 2000
ERWÄHNT von
