Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Steinbauer und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Scheuch (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Thomas Kallab (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in den verbundenen Sozialrechtssachen der klagenden Partei Fritz G*****, im Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof nicht vertreten, gegen die beklagte Partei Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, Roßauer Lände 3, 1092 Wien, vertreten durch Dr. Andreas Grundei, Rechtsanwalt in Wien, wegen vorzeitiger Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit, infolge Zurücknahme des Rekurses in nichtöffentlicher Sitzung den
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Auszug
Entscheidungstext 10ObS276/01p - Oberster Gerichtshof, 25 September 2001
GerichtOGHEntscheidungsdatum25.09.2001Geschäftszahl10ObS276/01pKopfDer Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Beteiligungen
BETRIFFT
- Rechtssätz 6Ob182/98b; - Oberster Gerichtshof, 16 Juli 1998
- Rechtssätz 1Ob2155/96k; - Oberster Gerichtshof, 25 Juni 1996
ERWÄHNT von
