Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Langer und Dr. Rohrer als weitere Richter in der Rechtssache der antragstellenden Partei Roger R*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Vacarescu, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagte Partei T***** GmbH, *****, wegen S 15.400,-- sA, infolge Anrufung des Obersten Gerichtshofes nach § 28 JN den
Beschlussgefasst:Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Entscheidungstext 8Nd513/01 - Oberster Gerichtshof, 11 September 2001
GerichtOGHEntscheidungsdatum11.09.2001Geschäftszahl8Nd513/01KopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und die Hofräte ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen
Beteiligungen
BETRIFFT
ERWÄHNT von
