Entscheidungstext 8Nd513/01 - Oberster Gerichtshof, 11 September 2001

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.8Nd513/01

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Langer und Dr. Rohrer als weitere Richter in der Rechtssache der antragstellenden Partei Roger R*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Vacarescu, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagte Partei T***** GmbH, *****, wegen S 15.400,-- sA, infolge Anrufung des Obersten Gerichtshofes nach § 28 JN den

Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 8Nd513/01 - Oberster Gerichtshof, 11 September 2001

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

11.09.2001

Geschäftszahl

8Nd513/01

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und die Hofräte ...

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