Entscheidungstext 13Ns15/01 - Oberster Gerichtshof, 22 August 2001

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.13Ns15/01

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 22. August 2001 durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Brustbauer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rouschal, Dr. Schmucker, Dr. Ratz und Dr. Danek als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Albel als Schriftführerin, über Ablehnungsanträge des Michael Hans K***** in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 13Ns15/01 - Oberster Gerichtshof, 22 August 2001

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

22.08.2001

Geschäftszahl

13Ns15/01

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 22. August...

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