Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Angst als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Graf und Dr. Pimmer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Bruno D*****, vertreten durch Dr. Eva Schneider und Dr. Christoph Schneider, Rechtsanwälte in Bludenz, gegen die beklagte Partei A*****, vertreten durch Kraft & Winternitz Rechtsanwälte-Partnerschaft in Wien, wegen S 212.000 sA, 23 Cg 63/01t des Handelsgerichtes Wien, über den Antrag der klagenden Partei auf Delegierung der Rechtssache an das Landesgericht Feldkirch, allenfalls an das Landesgericht Innsbruck, folgenden
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Auszug
Entscheidungstext 3Nd506/01 - Oberster Gerichtshof, 25 Juli 2001
GerichtOGHEntscheidungsdatum25.07.2001Geschäftszahl3Nd506/01KopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Angst als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Graf und Dr. Pimmer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Br...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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