Entscheidungstext 6Fs501/01 - Oberster Gerichtshof, 23 Juli 2001

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.6Fs501/01

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schiemer und Dr. Schenk als weitere Richter in der Fristsetzungssache über die von Ferdinand B*****, als dem Betroffenen, in der zu 1 Cg 30/86 des Landesgerichtes Wels geführten Rechtssache wegen Nichtigerklärung der Ehe den

Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 6Fs501/01 - Oberster Gerichtshof, 23 Juli 2001

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

23.07.2001

Geschäftszahl

6Fs501/01

Kopf

De...

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