Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schiemer und Dr. Schenk als weitere Richter in der Fristsetzungssache über die von Ferdinand B*****, als dem Betroffenen, in der zu 1 Cg 30/86 des Landesgerichtes Wels geführten Rechtssache wegen Nichtigerklärung der Ehe den
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Auszug
Entscheidungstext 6Fs501/01 - Oberster Gerichtshof, 23 Juli 2001
GerichtOGHEntscheidungsdatum23.07.2001Geschäftszahl6Fs501/01KopfDe...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
