Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schiemer, Dr. Huber, Dr. Prückner und Dr. Schenk als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Ing. Peter W*****, vertreten durch Mag. Huberta Gheneff-Fürst, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagten Parteien und Gegner der gefährdeten Partei 1. Mag. Andrea K*****, 2. S*****, beide vertreten durch Lansky & Prochaska, Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung des Widerrufs ehrverletzender Äußerungen, über den Revisionsrekurs der klagenden Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien als Rekursgericht vom 24. April 2001, GZ 4 R 20/01t-12, womit über den Rekurs der klagenden Partei der Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 22. Dezember 2000, GZ 37 Cg 210/00m-7, bestätigt wurde, den
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Auszug
Entscheidungstext 6Ob135/01y - Oberster Gerichtshof, 21 Juni 2001
GerichtOGHEntscheidungsdatum21.06.2001Geschäftszahl6Ob135/01yKopf...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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