Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj. Kinder Jennifer P***** und Carina P*****, beide geboren am *****, infolge "außerordentlichen" Revisionsrekurses der Kinder, vertreten durch die Mutter Sabine P*****, diese vertreten durch Dr. Hermann Tschiderer, Rechtsanwalt in Reutte, gegen den Beschluss des Landesgerichts Innsbruck als Rekursgericht vom 20. März 2001, GZ 52 R 29/01y-31, womit der Beschluss des Bezirksgerichtes Reutte vom 24. Februar 2001, GZ 1 P 816/96a-27, teilweise abgeändert wurde, den
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Auszug
Entscheidungstext 4Ob129/01a - Oberster Gerichtshof, 29 Mai 2001
GerichtOGHEntscheidungsdatum29.05.2001Geschäftszahl4Ob129/01aKopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Oberste...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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