Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat am 23. Mai 2001 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rzeszut als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schindler und Dr. Philipp als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Eichinger als Schriftführerin, in der Auslieferungssache des Gerard van B***** wegen Auslieferung zur Strafverfolgung an die Republik Ungarn, AZ 23e Vr 2446/01 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, über die Grundrechtsbeschwerde des Auszuliefernden gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien vom 29. März 2001, AZ 22 Bs 96/01 (ON 32), nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:
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Auszug
Entscheidungstext 12Os38/01 - Oberster Gerichtshof, 23 Mai 2001
GerichtOGHEntscheidungsdatum23.05.2001Geschäftszahl12Os38/01KopfDer Oberste Gerichtshof hat am 23. Mai 2001 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rzeszut als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Ob...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
